Wertermittlungsgutachten von Immobilien und Grundstücken durch das
SKM-Immobilien-Bewertungskontor


Erstellung von Verkehrswert-,Sachwert-,Ertragswertgutachten (i.S.d.§194 Baugesetzbuch) für:
- Ein-oder Mehrfamilienhäuser
- Doppel-oder Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Gewerbeimmobilien
- Grundstücken
Die Notwendigkeit einen Wert für eine Immobilie zu ermitteln ist vielfältig. z. B. beim Kauf und Verkauf, Beleihung durch eine Bank, Abschluss einer Gebäudeversicherung, Scheidung und Vermögensteilung, Erbe, Besteuerung durch das Finanzamt usw.. In vielen Fällen ist es Aufgabe des Sachverständigen/Gutachters, den Verkehrswert zu ermitteln und die Wertermittlung in einem Gutachten nachvollziehbar darzustellen.
Verkehrswertgutachten verfolgen unterschiedlichste Zwecke.
- die Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
- die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
- die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
- die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
- die Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
- die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
- die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
- um gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u.a. Steuerarten zu argumentieren
Die Gutachten werden von allen Behörden (Versicherungen, Banken, Finanzamt usw.) anerkannt.
Der Sachverständige führt eine Ortsbesichtigung durch und erstellt danach kurzfristig das Verkehrswertgutachten.
Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch § 34 HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Zwingende Grundlage für die Honorierung bildet der ermittelte Wert. Die Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus der Honorartafel zu § 34 HOAI. Zusätzlich werden Nebenkosten und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. In der Regel arbeiten wir zum Mindestsatz der HOAI, so dass wir Ihre Kosten, die mit der Erstellung der Gutachten verbunden sind, so gering wie möglich halten.
Sie erhalten ein vollständiges Gutachten (kein Kurzgutachten) in 2-facher Ausfertigung.
Wir sind für Sie bundesweit tätig. Bitte fordern Sie unverbindlich und kostenlos ein Angebot für Ihre Immobilie an.
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