Gebrauchtimmobilien kaufen: Bausubstanz überprüfen
Hamburg (dpa/gms) - Vor dem Kauf einer gebrauchten Immobilie sollten sich Interessenten auch sorgfältig über die Bausubstanz und die Haustechnik informieren. Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei der Begutachtung eines älteren Hauses komme es eben nicht nur auf die Lage, den Kaufpreis und die Zimmeraufteilung an. Das werde von Gebrauchthauskäufern oft unterschätzt.
Deshalb informieren unter: 06083-941035 oder
0178-8826775
ENERGIEPASS
Bereits ab 2006 ist der Energiepass bei der Vermietung, dem Verkauf oder dem Bau einer Immobilie vorzulegen. Bei öffentlichen Gebäuden (über 1.000 m²) muss der Energiepass an einer gut sichtbar und an einer zugänglichen Stelle angebracht werden.
Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren!
Der Energiepass für Ihr Gebäude kann bereits jetzt erstellt werden und erhält automatisch eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Warten Sie nicht bis zum letzten Drücker, sondern sichern Sie sich schon heute und und in aller Ruhe die Vorteile des Energiepasses!
BAUSCHÄDEN
Wir erstellen auch Bauschaden-Gutachten, z.B. bei Schimmelpilzbefall etc.
Aussagekräftige Gutachten verschaffen Ihnen Klarheit, entstandene Schäden können im Anschluss an die Analyse effizient reguliert und zukünftige Schäden vermieden werden.
In Rahmen des Gutachtens werden alle Fragestellungen berücksichtigt, die für eine wirtschaftliche Regulierung der Schäden ausschlaggebend sind. Hierdurch werden die Kosten bei der Schadenbearbeitung gering gehalten und in Streitfällen die notwendige Klarheit geschaffen.
Rufen Sie uns an -wir helfen bei der Problemerkennung und bieten Probllösungen: 06083-941035
Wohneigentumsgesetzes
Bundestag beschließt Novellierung des Wohneigentumsgesetzes
Der Bundestag hat gestern die Novellierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) beschlossen. Demnach kann die Stimmenmehrheit der Wohneigentümer ausreichen, um die Verteilung von Betriebskosten sowie Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung der Wohnanlage zu regeln; bislang ist einstimmig zu entscheiden. Zudem sollen Wohnungseigentümer künftig mit einer Dreiviertel-Mehrheit Modernisierungsmaßnahmen beschließen können. Mehr Sicherheit versprechen auch die geplanten Haftungsbeschränkungen auf den Miteigentumsanteil und die Möglichkeit, im Falle einer Zwangsversteigerung rückständige Hausgeldforderungen leichter geltend machen zu können.
Der Bundesrat stimmt voraussichtlich am 16. Februar 2007 über die WEG-Novellierung ab.